Was man wissen soll

 

Haupt- und Abgasuntersuchung -Prüfintervalle für HU und AU

Auch wenn die Plakette der Abgasuntersuchung seit dem 1. Januar 2010 vom Aussterben bedroht ist – die AU ist weiterhin für die meisten Fahrzeuge vorschrieben. Künftig gibt es die neue Plakette der Hauptuntersuchung nur noch bei bestandener AU bzw. einer aktuellen Prüfbescheinigung einer autorisierten Werkstatt.Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat der letzten Untersuchung laut Prüfplakette. Anders sieht es beim "Saisonkennzeichen" aus: Würde eine Untersuchung in den "Ruhezeitraum" fallen, ist sie im 1. Monat des begonnenen Betriebs-Zeitraums durchzuführen. Die Frist für die dann folgende Prüfung beginnt mit Datum (Monat/Jahr) der zuletzt durchgeführten Prüfung.

Und wie ist das eigentlich, wenn man die Prüffristen überzieht? Zwar sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog erst bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro vor - auf eine derartige "Schonfrist" kann man aber nicht immer  setzen, wie Gerichtsentscheidungen zeigen.

 

 

 

Fahrzeugart

Erst-
untersuchung

Folgende
Untersuchungen

Krafträder
einschließlich drei- und vierrädrige Kraft-fahrzeuge mit bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW Nutzleistung (z.B. Quads)  und einschließlich "Trikes", sofern als Kraftrad zugelassen. In der Vergangenheit auch häufig Pkw-Zulassung - in dem Fall gelten die Regelungen für Pkw

nach 24 Monaten

alle 24 Monate

PKW

nach 36 Monaten

alle 24 Monate

Wohnmobile

 

 

- bis 3.500 kg zul. Gesamt-Gewicht

nach 36 Monaten

alle 24 Monate

- über 3.500 bis 7.500 kg zul. Ges.-Gew.

nach 24 Monaten

alle 24 Monate
ab 7. Zul.-Jahr
alle 12 Monate

- über 7.500 kg zuläss. Gesamt-Gewicht 

nach 12 Monaten 

alle 12 Monate

Anhänger (einschl.   Wohnanhänger)

 

 

- ungebremst

nach 36 Monaten

alle 24 Monate 

- bis 750 kg zul. Gesamt-Gewicht

nach 36 Monaten

alle 24 Monate

- über 750 kg bis 3.500 kg zul. G.-Gewicht

nach 24 Monaten

alle 24 Monate

- über 3.500 bis 10.000 kg zul. G.-Gewicht

nach 12 Monaten 

alle 12 Monate

Lkw / Nutzfahrzeuge (Auswahl)

 

 

- bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit

nach 24 Monaten

alle 24 Monate

- bis 3.500 kg zul. Gesamt-Gewicht

nach 24 Monaten

alle 24 Monate

- über 3.500 bis 7.500 kg zul. G.-Gewicht

nach 12 Monaten 

alle 12 Monate

 

Haupt- und Abgasuntersuchung

 

Wir bereiten gern Ihr Fahrzeug auf diesen Tag vor und machen Ihnen nach einer HU Inspektion einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, damit Sie vorher wissen was es nachher kostet und Sie nicht nur mit einer neuen Plakette, sondern mit einem sicheren Auto fahren.

Sollten Sie einmal einen Unfall-, Wild-, Diebstahl-, Hagel- oder Parkplatzschaden an Ihrem Auto haben sind wir die richtigen Ansprechpartner. Wird hierzu eventuell ein Gutachten benötigt, vermitteln wir auf Wunsch qualifizierte Kfz-Sachverständige, Rechtsexperten und einen Mietwagen

Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir für
alle Fahrzeuge  durch.

Sie fahren dann wieder 2 Jahre mit einem überprüften und sauber eingestellten Motor.

Die Hauptuntersuchung (HU) wird von einem Prüfer  des TÜV's oder der DEKRA  durchgeführt.

Termine für die Hauptuntersuchung:
Montag bis Freitag 

 

Termine für die Abgasuntersuchung:
Montag bis Freitag